Corona-Virus: Neue Regeln für den Sport

Das Sportamt der Stadt Kassel gibt neue landesweite Regelungen bekannt, wie die Ausübung des Sports erfolgen darf. Neu ist unter anderem, dass die Umkleidekabinen und Duschen unter Auflagen wieder benutzt werden dürfen. Bestehen bleibt das Verbot, die Vereins- und Versammlungsstätten zu nutzen.

1.      Unter Beachtung der Hygieneregeln darf Kontaktsport mit bis zu 10 Personen wieder ohne Mindestabstand durchgeführt werden. Dies gilt für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb.
Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist.

2.       Auch Umkleidekabinen und Duschen dürfen wieder genutzt werden unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Hygiene. Sammelumkleiden können dabei von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine festen Trennvorrichtungen angebracht sind. Die 5-Quadratmeter-Regelung gilt auch für Duschen.

  Die Vereins- und Versammlungsstätten dürfen nach wie vor noch nicht genutzt werden und Zuschauer sind weiterhin ausgeschlossen.


Die Stadt Kassel wird die Öffnung der Umkleiden und Duschen für städtische Sportanlagen unter den genannten Auflagen wie folgt umsetzen:

Umkleidekabinen:
Die städtischen Umkleidekabinen werden vom Sportamt ausgemessen. Entsprechende Schilder für die Zugangsregelungen (wie viele Personen dürfen gleichzeitig die Umkleideräume benutzen?) werden vom Sportamt aufgehängt. Auf Sportanlagen mit städtischen Platz- oder Hallenwarten werden entsprechende Kontrollen zur Einhaltung der genannten Auflagen durchgeführt. Auf den Sportanlagen ohne städtische Betreuung liegt die Einhaltung der genannten Vorgaben in der Selbstverantwortung der Vereine.
Die Nutzung der Umkleidekabinen der Kasseler Sporthallen und Freisportanlagen soll spätestens ab Montag, 22. Juni 2020 möglich sein.

Duschen:
Die Duschräume werden vom Sportamt ausgemessen und mit entsprechenden Schildern versehen. Auch hier gilt: Auf Sportanlagen mit städtischen Platz- oder Hallenwarten werden entsprechende Kontrollen zur Einhaltung der genannten Auflagen durchgeführt. Auf den Sportanlagen ohne städtische Betreuung liegt die Einhaltung der genannten Vorgaben in der Selbstverantwortung der Vereine.
Die Nutzbarkeit der Duschen wird nach einer entsprechenden hygienischen Prüfung erfolgen. Nach Beginn der Corona-Pandemie wurden sowohl die Heizungen als auch die Warmwasser-Aufbereitung auf den städtischen Sportanlagen abgestellt. Diese müssen jetzt wieder in Betrieb genommen und entsprechende Legionellen-Prüfungen vorgenommen werden. Hier gibt es für Sporthallen und Freisportanlagen unterschiedliche zeitliche Abläufe.
–   städtische Sporthallen
Da diese in den ersten drei Ferienwochen komplett geschlossen sind, werden die Duschen in den Sporthallen ab dem 27. Juli 2020 wieder nutzbar sein.
–   städtische Freisportanlagen
Hier wird ab Beginn der Sommerferien nach und nach damit begonnen, die genannte Wiederinbetriebnahme der Warmwasser-Aufbereitung und der Legionellen-Prüfungen durchzuführen. Entsprechende Hinweisschilder vor Ort werden aufzeigen, ab wann die Duschen wieder nutzbar sind. Eine genaue zeitliche Angabe für jede einzelne Sportanlage können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

Vereinen mit vereinseigenen Gebäuden empfehlen wir, analog den für städtische Gebäude geltenden Regelungen zu verfahren.