Corona und Sport in unserer Stadt Stand 24.04.2021

Auszug aus E-Mail an die Kasseler Sportvereine

Guten Tag,

die so genannte „Bundes-Notbremse“ ist mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten. Daraus folgende Maßnahmen gelten in der Stadt Kassel ab Samstag, 24. April, für mindestens fünf Tage. Der Grund: An drei aufeinander folgenden Tagen hat die Anzahl der Corona-Neuinfektionen (7-Tage-Inzidenz) die laut IfSG maßgeblichen Schwellenwerte von 100, 150 und 165 überschritten.

Die 7-Tage-Inzidenz lag am 20. April bei 173, am 21. April bei 176 und am 22. April bei 198. Am Freitag, 23. April, stieg die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kassel auf 204,3. Nach § 28b Infektionsschutzgesetz gelten in Kassel für den Sport folgende Regelungen:

Eingeschränkte Freizeit? und Sportmöglichkeiten

Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes? und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz? und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Wenn Vereine unter diesen Voraussetzungen Aktivitäten anbieten, sind die Einhaltung dieser Regeln vereinsseitig zu gewährleisten.

Die Stadt Kassel beobachtet die weitere Entwicklung fortlaufend und wird gegebenenfalls über weitere Maßnahmen entscheiden. Aktuelle und weitergehende Informationen zur Entwicklung der Infektionszahlen sowie zu den Regelungen auf www.kassel.de/corona.

Beste Grüße aus dem Sportamt

im Auftrag

Kim Hindenlang

Sehr geehrte Mitglieder, vereinsseitig treffen wir entsprechende Regelungen um ein Mindestmaß an Sport anbieten zu können.

Bitte haben Sie alle Verständnis für die durch uns zu treffenden Gruppeneinteilungen.

Mit sportlichen Grüßen

Harald Gilfert
1. Vorsitzender TG Wehlheiden e.V.