Coronaverordnung Stand 25.11.2021

Liebe Mitglieder unseres Vereins,

ab dem morgigen Donnerstag, dem 25. November 2021, tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Hessen in Kraft.

Hiernach wird die letzte Änderung von vor zwei Wochen nochmal weiter verschärft.

Wichtigste Änderung:

In gedeckten Sportstätten, worunter Sporthallen, Turnhallen und Hallenbäder fallen, haben zukünftig nur noch Personen Zutritt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Bei Personen über 18 Jahren gilt fortan die Regelung, dass diese nur noch Zutritt haben, wenn sie geimpft oder genesen sind (2G)
  • Hiervon gibt es Ausnahmen. Diese sind Personen unter 18 Jahren die in der Schule regelmäßig getestet werden, und dies per Testheft auch dokumentieren können, oder
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen können. Hier ist allerdings ein tagesaktueller Negativtest erforderlich.

Für alle Personen, die über 18 Jahre alt sind und die keine der Ausnahmekriterien erfüllen, gibt es daher keine Möglichkeit mehr sich „frei“ zu testen, um am Übungsbetrieb teilzunehmen (Auch kein PCR Test!).

Wir als Verein bzw. als Nutzer derzugewiesenen oder angemieteten Sportstätten sind für die Überprüfung der Nachweise selbst verantwortlich. Hierzu bitte ich alle Übungsleiter und Trainer und Kursleiter Namenslisten ihrer Teilnehmer zu führen und den Impfstatus abzufragen und zu erfassen.

Diese Listen sind jeweils nach Ablauf von 14 Tagen seit dem letzten Trainingskontakt zu vernichten.

Ich bitte alle Verantwortlichen eindringlich Ihre Übungsleitung und Kursleitung über diese Maßnahmen zu informieren und diese so auch strikt umzusetzen, da die pandemische Lage sonst weitere Einschränkungen erfordern wird.

https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/lf_coschuv_v._24.11.21_stand_25.11.21.pdf

Sportliche Grüße

Harald Gilfert
1. Vorsitzender TG Wehlheiden e.V.