Hotspot-Regelung ab dem 13.01.2022

An Gesamtvorstand TG Wehlheiden e.V., Übungsleiter, Trainer und Kursleiter,

da wir seit Do, 13.01.2022 zu einer Hotspot-Kommune gehören, sind die unten aufgeführten Kontakt- und Hygenieregeln zwingend zu einzuhalten. 

Neue Corona-Hotspot-Regeln für Kassel ab Donnerstag, 13. Januar 2022; Auswirkungen auf den Sport in Kassel

E-Mail Stadt Kassel vom 13.01.2022

An alle Kasseler Sportvereine,

 die Stadt Kassel hat den Inzidenzwert von 350 an den letzten drei Tagen (Montag bis Mittwoch) überschritten. Deswegen gilt die Stadt Kassel ab dem heutigen Donnerstag, 13. Januar als sogenannte „Hotspot-Kommune“, in der verschärfte Kontakt- und Hygieneregeln gelten.

Das Land Hessen führt als besondere regionale Schutzmaßnahmen in einer Hotspot-Kommune folgende Regelungen auf, die unmittelbar ab Donnerstag greifen (Siehe nachfolgenden Link):

https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/hotspot_hessen_2181221_v3.pdf

 Für den Sport in Kassel gelten ab heute also folgende Regelungen:

 Für die Nutzung von Sport- und Turnhallen:

 ALLE anwesenden Personen müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein (2G-Plus-Regelung). Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit die Personen von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis.

  • Soweit ein Nachweis zu führen ist, gilt dies nicht für Personen, die an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) teilnehmen

  • Außerdem gilt dies nicht für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder, die älter als 6 Jahre, aber noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einem Testerfordernis abgesehen.

  • Für Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – gilt die Testpflicht nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Sie dürfen die Halle auch dann betreten, wenn sie einen offiziellen Test (PCR (max. 48 Stunden), offz. Teststation oder Selbsttest unter Aufsicht einer eingewiesenen Person (max. 24 Stunden) negativ getestet) vorlegen. Für die Kontrolle ist der (Heim)Verein verantwortlich.

Für die Nutzung von Sportplätzen:

 ALLE auf dem Sportgelände  anwesenden Personen müssen geimpft oder genesen sein und ihren Nachweis vorlegen (2G-Regelung).

  • Soweit ein Nachweis zu führen ist, gilt dies nicht für Personen, die an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) teilnehmen
  • Außerdem gilt dies nicht für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder, die älter als 6 Jahre, aber noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einem Testerfordernis abgesehen.

 Die Regelungen treten außer Kraft, wenn die Siebe-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag.

Hygeniekonzept TG Wehlheiden e.V. Stand 13.01.2022

Die Abstands- und Hygenieauflagen des Landes Hessen sind bei der Sportausübung in der TGW und in allen Kursen dabei weiterhin zwingend von allen Mitgliedern und Kursteilnehmern einzuhalten:

Führen einer Teilnehmerliste für die am jeweiligen Training teilnehmenden Vereinsmitglieder und Kursteilnehmer. Die Liste ist nach Ablauf von 7 Tagen zu vernichten.
   
Bei Vereinsmitgliedern reicht Name und Vorname, da Anschriften im Mitgliederverzeichnis abrufbar. Für alle anderen Personen ist die Anschrift, E-Mail und telefonische Erreichbarkeit aufzuführen.

– Kontaktfreies Ausüben des Trainings

– Gewährleistung des Mindesabstandes von 1,50 m zwischen den Personen

-Hygenie- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten  Hinweis: Desinfektionsbedarf bitte bei unserem Schatzmeister bestellen

– Zuschauer und Öffentlichkeit sind nicht gestattet.  

– Wettkampfsport und Wettkampftraining sowie Trainingsgestaltung ist nach den Vorgaben der Fachverbände einzuhalten

– Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräume (Vereinshaus TGW) bleiben geschlossen.  Ausnahme: Toiletten unter Beachtung der Abstandsregel

– keine Warteschlangen oder Wartegruppen beim Zugang bis zum Trainingsplatz/Ort oder Verlassen der Sportanlagen. Hierbei ist eine entsprechende Schutzmaske zu tragen

Trainingsangebote in unseren Kindergruppen

Für unsere Kinder unter 6 Jahren und 6-jährige noch nicht schulpflichtige Kinder gelten die vorgegebenen Auflagen nicht. 

Wir dürfen für diese Altersgruppen weiterhin ein Sportangebot geben. Jedoch zeigen sich aktuell gerade auch in den Kindergärten mitunter steigende Infektionszahlen.

Eine Problematik ist für uns auch, das unsere Angebote für diese Altersgruppe zur Zeit nur im Innenbereich stattfinden können.

Eine freiwillige Testung dieser Gruppen (mit Testnachweis aus einem Testcenter, nicht älter als 24 Stunden) liese theoretisch eine Weiterführung unserer Sportangebote zu.

Praktisch betrachtet ist dies ein deutlich höherer Organisationsaufwand für uns als Verein und für unsere Übungsleiter*innen. Zusätzlich ist bei noch nicht geboosterten

Übungsleiter*innen auch das eigene  persönliche Risiko abzuwägen.

Der Vorstand hält es daher für derzeit angemessen und verantwortungsvoll, diese Sportangebote zunächst bis zum Ende der Hotspoteinstufung einzuschränken bzw. auszusetzen.

Ich bitte die Abteilungsleiter diese Regelung in ihren Sportbereichen entsprechend weiterzugeben. Die Übungsleiter*innen bitte ich die Eltern der Kindergruppen über ihre WhatsApp-Gruppen zu informieren.

Mit sportlichen Grüßen

Harald Gilfert
1. Vorsitzender TG Wehlheiden e.V.